Privatordination: Kosten und Rückerstattung
Ich führe eine Privatordination ohne Kassenvertrag (Wahlarzt). Sie bezahlen die Leistung direkt und reichen die Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse ein; diese ersetzt in der Regel rund 80 % des Betrags, den ein Kassenarzt für dieselbe Leistung erhalten hätte — also einen Teil des Honorars, nicht das gesamte.
Was Sie dafür bekommen: Termine mit fixer Zeit statt Wartezimmer, 45 Minuten für ein Erstgespräch und Befunde, die ich Ihnen selbst erkläre. Den konkreten Betrag für Ihr Anliegen nennen wir Ihnen vorab am Telefon.
Kostenrahmen
Richtwerte, Stand 08/2026. Der endgültige Betrag hängt vom tatsächlichen Aufwand ab; vor jeder Operation erhalten Sie einen schriftlichen Kostenvoranschlag.
Häufige Fragen zur Abrechnung
Wie viel bekomme ich von der Kasse zurück?
In der Regel rund 80 % des Kassentarifs für die jeweilige Leistung. Da der Kassentarif niedriger ist als das Wahlarzthonorar, bleibt ein Selbstbehalt. Bei einer Zusatzversicherung kann der Rest ganz oder teilweise gedeckt sein.
Wie reiche ich die Honorarnote ein?
Sie erhalten die Honorarnote mit allen erforderlichen Angaben. Diese laden Sie bei Ihrer Kasse online hoch oder senden sie per Post ein. Die Erstattung erfolgt meist innerhalb weniger Wochen.
Wie kann ich bezahlen?
Bar oder per Online-Überweisung direkt am Handy in der Ordination.
Was kostet eine Operation insgesamt?
Das hängt von Eingriff, Klinik und Aufenthaltsdauer ab. Sie erhalten vor dem Termin einen schriftlichen Kostenvoranschlag, der Arzthonorar, Anästhesie und Klinikkosten getrennt ausweist — damit können Sie bei Ihrer Versicherung eine Deckungszusage einholen.